Freiberuflich oder gewerblich?
Dieser Abschnitt behandelt alle notwendigen Informationen zur den unterschiedlichen Gewerbeformen sowie der Gewerbeanmeldung.
Was ist sinnvoll, was sind die Unterschiede? Gewerbesteuer (erst ab 24.500 EUR). D.h. jede Woche 8 Std. zu 50 EUR zusätzlich arbeiten und ich bin noch unter dem Freibetrag, so dass „nur“ Steuern anfallen. Aber was ist mit Berufsgenossenschaft, IHK usw.?
Bevor Sie mit Ihrer nebenberuflichen Selbstständigkeit so richtig loslegen können, müssen Sie Ihre nebenberufliche Selbstständigkeit anmelden. Unterschiede diesbezüglich bestehen zwischen den so genannten „freien Berufen“ (z.B. Künstler, Ärzte, Steuerberater etc.) und der gewerblichen Tätigkeit. Demnach ist es so, dass Freiberufler ihre Tätigkeit lediglich beim zuständigen Finanzamt anmelden, während alle anderen ein Gewerbe anmelden müssen. Die Handhabe in der Entscheidung ob eine freiberufliche Tätigkeit vorliegt oder nicht, hat das Finanzamt. Demnach ist dieses im Zweifelsfall die erste Anlaufstelle auf dem Weg zur nebenberuflichen Selbstständigkeit.
In steuerlicher Hinsicht kann es auf Grund einer selbstständigen Tätigkeit bei der Überschreitung bestimmter Freigrenzen vorkommen, dass Sie gewerbesteuerpflichtig werden. Auch eine Umsatzsteuerzahllast gegenüber dem Finanzamt kann entstehen. Eine größere Rolle spielt jedoch die Einkommensteuerverpflichtung. Diese kann durch eine nebenberufliche Selbstständigkeit deutlich ansteigen. Eine umfassende Übersicht zum Thema „Selbstständigkeit im Nebenerwerb“ finden sie hier.
- Selbständigkeit im Nebenerwerb
Bezüglich des Themas der Gewerbeanmeldung, -abmeldung und –ummeldung gibt es einige Punkte zu beachten.
Zunächst ist es wichtig zu wissen, dass die An-, Ab- und Ummeldung eines Gewerbes bei Ihrer zuständigen Behörde erfolgt, d.h. beispielsweise beim Stadtamt oder im Bürger Service Center. Bis auf die bereits oben erwähnten Freiberufler sind alle Unternehmer dazu verpflichtet, ein Gewerbe anzumelden.
Lassen Sie sich jedoch davon nicht abschrecken denn die Anmeldung selbst ist schnell und problemlos durchzuführen. Es handelt sich lediglich um eine formale Angelegenheit, bei der Sie lediglich Ihren Personalausweis benötigen, das Formular für die Gewerbeanmeldung ausfüllen müssen und eine geringe Bearbeitungsgebühr fällig wird.
In dem Fall, dass bestimmte Erlaubnisse oder Genehmigungen zur Ausübung der von Ihnen angestrebten Tätigkeit erforderlich sind, müssen Sie die entsprechenden Nachweise selbstverständlich bei der Gewerbeanmeldung vorlegen. Dies trifft unter anderem auf die Gründung eines Handwerks-, eines Gastronomie- oder eines Taxenbetriebes zu.
Darüber hinaus gelten besondere Bedingungen bei der Gewerbeanmeldung für Ausländer aus den Nicht-EU-Staaten.
Weiterhin gilt die Anmeldepflicht auch für Zweigniederlassungen und Betriebsstätten sowie für selbstständige Nebentätigkeiten, die keine freien Berufe sind, auch wenn diese Tätigkeit nur für ein paar Stunden in der Woche ausgeübt wird.



