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Wie ist das mit den Versicherungen?

Muss ich die Versicherungen (Kranken, AL, RV) von meiner Selbständigkeit in Kenntnis setzen? Gibt es Grenzen (Beitragsbemessungsgrenze), die relevant sind?

Wichtig zum Thema Versicherungen ist zunächst, dass die Krankenkasse schlussendlich darüber entscheidet, ob es sich wirklich um eine nebenberufliche Selbstständigkeit handelt oder doch um einen Hauptberuf.

Im Falle eines Nebengewerbes sieht die Krankenkasse nur eingeschränkte Möglichkeiten Beiträge von Ihnen zu erhalten, da Sie bereits über ihr hauptberufliches Beschäftigungsverhältnis Beiträge zur Sozialversicherung zahlen.

Das Gesamtbild Ihrer Verhältnisse dient der Krankenkasse als Grundlage für Ihre Einstufung. Die Einstufung als hauptberuflich selbstständig ist beispielsweise dann wahrscheinlich, wenn Sie mit Ihrem Nebengewerbe viel Geld verdienen oder wenn Sie z.B. Minijobber beschäftigen.

Am sichersten ist eine Einstufung als nebengewerblich tätiger Selbstständiger wenn Ihr Hauptberuf zeitlich (mindestens 18 Stunden pro Woche) und auch finanziell (mindestens ca. 1300 Euro) im Mittelpunkt Ihrer beruflichen Tätigkeiten steht.

Darüber hinaus gilt es zu beachten, dass auch für die nebenberuflich Selbstständigen eine Rentenversicherungspflicht besteht, in dem Fall dass diese nur für einen Auftraggeber tätig sind und keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen.

Selbstverständlich müssen Sie die Einnahmen aus Ihrer nebenberuflichen Selbstständigkeit auch an das zuständige Finanzamt weiterleiten. Die Grundlage hierzu bildet die einfache Einnahmeüberschussrechnung.

Genauere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie bei Ihrer Bundesversicherungsanstalt Bfa.

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